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Informationen zur Umsatzsteuer bei Infopost / Infobrief Drucken E-Mail

 

Für einige Postdienstleistungen ist am 01.07.2010 die Umsatzsteuerbefreiung entfallen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um das Thema Umsatzsteuer.


Ab dem 01.07.2010 treten wichtige Änderungen in Kraft. Die Sendungsformen INFOPOST NATIONAL und INTERNATIONAL werden umsatzsteuerpflichtig!


Auf das Nettoentgelt des Porto wird dann die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % erhoben und auf Ihrer Rechnung ausgewiesen. Auch die Rücksendungen von INFOPOST-Sendungen werden damit umsatzsteuerpflichtig.

Lediglich die Sendungsform INFOBRIEF NATIONAL sowie dessen Rücksendung bleiben weiterhin von dieser Pflicht befreit.
Weitere Produkte, die der Umsatzsteuerpflicht ab 01.07.2010 unterliegen:

Weitere Informationen hierzu auf der Homepage der Deutschen Post AG.



Änderungen bei der Zusatzleistung Vorausverfügung und der Rücksendung

Der grundsätzliche Prozess für Infopost und Infobrief bleibt, bis auf die Rücksendung von Infopost und Infobrief sowie die Nutzung der Anschriftenberichtigungskarte, unverändert. Die Zusatzleistungen "Vorausverfügung" und "Anschriftenberichtigungskarte" werden nach dem 30.06.2010 nicht mehr angeboten.


Mit Einführung der Umsatzsteuer zum 01.07.2010 ist die Rücksendung von Infopost und Infobrief sowie der Anschriftenberichtigungskarte nur noch mit Nutzung von PREMIUMADRESS möglich. Hierzu ist ein Vertrag mit der Deutschen Post AG erforderlich.


Weitere Informationen zu PREMIUMADRESS finden Sie auf der Homepage der Deutschen Post AG.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne Montag-Freitag in der Zeit von 08.00 - 17.00 Uhr telefonisch unter (07161) 654 977-0 zur Verfügung!

 


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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 30. Juli 2010 um 11:12 Uhr
 

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