| Informationen zur Umsatzsteuer bei Infopost / Infobrief |
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Für einige Postdienstleistungen ist am 01.07.2010 die Umsatzsteuerbefreiung entfallen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um das Thema Umsatzsteuer.
Lediglich die Sendungsform INFOBRIEF NATIONAL sowie dessen Rücksendung bleiben weiterhin von dieser Pflicht befreit.
Weitere Informationen hierzu auf der Homepage der Deutschen Post AG.
Der grundsätzliche Prozess für Infopost und Infobrief bleibt, bis auf die Rücksendung von Infopost und Infobrief sowie die Nutzung der Anschriftenberichtigungskarte, unverändert. Die Zusatzleistungen "Vorausverfügung" und "Anschriftenberichtigungskarte" werden nach dem 30.06.2010 nicht mehr angeboten.
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| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 30. Juli 2010 um 11:12 Uhr |


